Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung BewilligungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienst

    Terminreservierung für Sozialangelegenheiten

    ID: L100039_258442079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens

    A - C: Frau Gisela Schmitt    
    D - Geo: Frau Stefanie Schömann    
    Ger - Hi: Herr Stefan Schäfer
    Hj - Kuk: Frau Lisa Marx
    Kul - N: Frau Simone Biersbach
    O - Schv: Herr Jan Diederichs
    Schw - Th: Frau Heidi Schäfer
    Ti - Webe: Herr Sven Schermann
    Webf - Z: Herr Dirk Nummer


    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Wittlich

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 170

    Fax: 06571 172900

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-1031

    Fax: 06571 14-2500

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 1 Vermögen
    Grundantrag Sozialhilfe
    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 3 Allgemeine Hinweise
    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 2 Kosten d. Unterkunft

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Wittlich - Fachbereich I

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 17-0

    Fax: 06571 17-2900

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Wittlich - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch ist ganztags geschlossen. Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarungen telefonisch, per E-Mail oder unter folgendem Link möglich:

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 17-0

    Fax: 06571 17-2900

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de