Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Svenja Klein
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6422
E-Mail: svenja.klein@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-422
Frau Jovana Pollack
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6421
Telefon Festnetz: 02603 972-421
E-Mail: jovana.pollack@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Stadt Lahnstein - 2.1.1 Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Ferber (Grundsicherung A-J)
Herr Marco Baumgarten
Hausanschrift
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-306
E-Mail: M.Baumgarten@lahnstein.de
Frau Michaela Stahl (Grundsicherung K-N, HLU)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung