Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Grundsicherung
Tel.: 0261/108-771
E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de
Team "Grundsicherung
Tel.: 0261/108-771
E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mendig - Fachbereich 2 - Familien, Schulen, Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jennifer Kaschner
Frau Anja Thelen
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Andreas Bertram
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: andreas.bertram@kvmyk.de
Telefon Festnetz: 0261 108-334
Fax: 0261 1088-334
Frau Miriam Dück
Frau Lisa Herborn
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 0261 1088-159
E-Mail: lisa.herborn@kvmyk.de
Telefon Festnetz: 0261 108-159
Frau Karin Krose-Knopp
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: karin.krose-knopp@kvmyk.de
Fax: 0261 1088-332
Telefon Festnetz: 0261 108-332
Herr Maurice Necknig
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: maurice.necknig@kvmyk.de
Telefon Festnetz: 0261 108-316
Fax: 0261 1088-316
Soziale Grundsicherungsleistungen SGB XII
Frau Sara Carina Schüler (3. Einstiegsamt 2021)
Internet
Formulare
Soziale Leistungen: Antrag auf Grundsicherungsleistungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung