Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Zuständigkeiten nach Nachname:

    A  -  Jn               Frau Thelen

    Jo  -  Kr              Frau Frank

    Ks  -  Rusa         Herr Trescher

    Rusb  -  Z           Herr Laux (Vertretung Herr Hummrich)

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    ID: L100039_288474677

    Beschreibung

    Antragsformular

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

    ID: L100039_288652089

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Grundsicherung
    Tel.: 0261/108-771
    E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Mayen - Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 2

    56727 Mayen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag Termine nach vorheriger Vereinbarung Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr (ohne Termin) Telefonsprechzeiten Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Anträgen oder Nachweisen ist nicht nötig!

    Bitte geben Sie Anträge oder Nachweise (in Kopie), in einem geschlossenen und beschrifteten Umschlag, bei der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen zu den üblichen Geschäftszeiten ab oder nutzen Sie den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.

    Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie nach Anforderung per Telefon oder E-Mail, von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter per Post oder rechts unter Online:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unterhaltstitel, Sozialamt, Lebensunterhalt, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhalt, Sozialgeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English