Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Zuständigkeiten nach Nachname:

    A  -  Jn               Frau Thelen

    Jo  -  Kr              Frau Frank

    Ks  -  Rusa         Herr Trescher

    Rusb  -  Z           Herr Laux (Vertretung Herr Hummrich)

    Zuständigkeiten nach Nachname:

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    Jo  -  Kr              Frau Frank

    Ks  -  Rusa         Herr Trescher

    Rusb  -  Z           Herr Laux (Vertretung Herr Hummrich)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Grundsicherung
    Tel.: 0261/108-771
    E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Mayen - Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 2

    56727 Mayen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag ausschließlich nach Terminvereinbarung. An Freitagen ohne vorherige Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung und unsere Online-Dienstleistungen: Online-Terminvereinbarung   Online-Dienstleistungen

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Anträgen oder Nachweisen ist nicht nötig!

    Bitte geben Sie Anträge oder Nachweise (in Kopie), in einem geschlossenen und beschrifteten Umschlag, bei der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen zu den üblichen Geschäftszeiten ab oder nutzen Sie den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.

    Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie nach Anforderung per Telefon oder E-Mail, von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter per Post oder rechts unter Online:

    Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Anträgen oder Nachweisen ist nicht nötig!

    Bitte geben Sie Anträge oder Nachweise (in Kopie), in einem geschlossenen und beschrifteten Umschlag, bei der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen zu den üblichen Geschäftszeiten ab oder nutzen Sie den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.

    Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie nach Anforderung per Telefon oder E-Mail, von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter per Post oder rechts unter Online:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020