Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen
Zuständigkeiten nach Nachname:
A - Jn Frau Thelen
Jo - Kr Frau Frank
Ks - Rusa Herr Trescher
Rusb - Z Herr Laux (Vertretung Herr Hummrich)
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Grundsicherung
Tel.: 0261/108-771
E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag Termine nach vorheriger Vereinbarung Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr (ohne Termin) Telefonsprechzeiten Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Dietmar Laux
Frau Silvia Thelen
Herr Markus Trescher
Hausanschrift
Fax: 02651 88-58000
Telefon Festnetz: 02651 88-3403
E-Mail: Sozialhilfe@Mayen.de
E-Mail: asyl@mayen.de
Frau Stefanie Frank
Besucheranschrift
Fax: 02651 88-52600
Telefon Festnetz: 02651 88-9997
E-Mail: Asyl@mayen.de
E-Mail: Sozialhilfe@Mayen.de
Herr Markus Hummrich
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen
Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Anträgen oder Nachweisen ist nicht nötig!
Bitte geben Sie Anträge oder Nachweise (in Kopie), in einem geschlossenen und beschrifteten Umschlag, bei der Zentrale der Stadtverwaltung Mayen zu den üblichen Geschäftszeiten ab oder nutzen Sie den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.
Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie nach Anforderung per Telefon oder E-Mail, von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter per Post oder rechts unter Online:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhaltstitel, Sozialamt, Lebensunterhalt, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhalt, Sozialgeld