Stadt Mayen - Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch Termine nach Vereinbarung Donnerstag 8.30 Uhr - 16.00 Uhr Freitag Termine nach Vereinbarung
Internet
Zuständigkeit für
Mayen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Tagespflege beantragen