Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    ID: L100039_252397572

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    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

    ID: L100039_252397567

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Ahrweiler: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer kreisangehörigen Kommune.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Postfachadresse

    Postfach 13 69

    53458 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Kontakt

    Fax: +49 2641 975-456

    Telefon Festnetz: +49 2641 975-0

    E-Mail: info@aw-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen

    Beschreibung

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 15 - 19

    53518 Adenau

    Gebäude: Haus B

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2691 305-300

    Fax: +49 2691 305399

    E-Mail: dirk.hansen@adenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Alterssicherung, Unterhaltsleistung, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhalt, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English