Unterhaltsheranziehung
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.
Beschreibung
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.
Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.
Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
zuständige Stelle
Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Gebäude: Hauptgebäude
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kreisverwaltung Neuwied - Abteilungsleitung Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anke Britz
Frau Antje Escher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-323
Fax: 02631 80393-323
E-Mail: antje.escher@kreis-neuwied.de
Frau Birgit Hoß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-433
Fax: 02631 80393-433
E-Mail: birgit.hoss@kreis-neuwied.de
Frau Ingrid Lindner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-358
Fax: 02631 80393-358
E-Mail: ingrid.lindner@kreis-neuwied.de
Frau Diana Oehl
Frau Petra Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-335
Fax: 02631 80393-335
E-Mail: petra.schmidt@kreis-neuwied.de
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 43 - 4. Privatrechtliche Ansprüche, Leistungen nach §§ 67 ff SGB XII
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Beratung/Unterstützung/Beistandschaft
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen (wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Kinder erhalten Beratung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden.
- Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.
Fristen
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem er lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bearbeitungsdauer
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2020
Stichwörter
Unterhaltszahlung, Kindesunterhalt, Unterhaltstitel, Unterhaltsstelle, Unterhaltsleistung