Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Öffnungszeiten
Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Wir sind Umgezogen. Bitte beachten Sie die neue Besucheradresse. In der Anfangszeit sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich 4.2 Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen und aktuellen Informationen auf derWebsite der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Cordier
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-557
Herr Ralf Dein
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-504
Fax: 0631 7105-640
Frau Jessica Kirsch
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-349
Herr Frank Müller
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-341
Frau Lisa Rödel
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-229
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit