Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Kirsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: jessica.kirsch@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-349
Fax: 0631 7105-640
Frau Lisa Rödel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-640
E-Mail: lisa.roedel@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-229
Herr Marcel Cordier
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: marcel.cordier@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-640
Telefon Festnetz: 0631 7105-557
Herr Frank Müller
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: frank.mueller@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-341
Fax: 0631 7105-640
Herr Ralf Dein
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit