Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Sozialhilfe, Eingliederungshilfe (Referat 41)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Soziale Sonderleistungen (Referat 42)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Blindheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de