Altenhilfe gewähren
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Altenhilfe Gewährung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung.
Beschreibung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Information über Begegnungsstätten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Altenhilfe Gewährung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Information über Begegnungsstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt sowie an die Landesseniorenvertretung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Aktuelles
Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 20
54543 Daun
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Dietmar Engeln
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Dietmar Engeln
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz