Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

    Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

    Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

    Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)

    Jetzt ist es möglich das Auto online zuzulassen. Bitte nutzen Sie den untenstehenden Link.

    persönliche Vorsprache

    Vertretung durch Dritte mit Vollmacht

    Vorsprachen:

    nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Voraussetzungen

    Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms

    bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms

    es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein

    alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein

    Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten

    Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie

    Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen

    Bankdaten des Bevollmächtigten (Bankkarte im Original oder Kopie)

    Zulassung auf Minderjährige

    schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht

    Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten

    ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend 

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Online-Dienst

    Kfz zulassen, ummelden oder Halterdaten ändern (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603226

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Örtliche Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

      • ausgefüllter Zulassungsantrag
      • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
      • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
      • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
      • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
      • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
        • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
      • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
      • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
        • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
      • ausländische Zulassungsbescheinigung
      • ausländisches Kennzeichen
        • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

      Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

      • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

      Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

      • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

      Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

      • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

      Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)

      KFZ aus der BRD

      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
      • gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
      • Bankkarte im Original oder Kopie
      • Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
      • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

      KFZ aus EU-Land

      • ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
      • Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
      • Bankkarte im Original oder Kopie
      • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

      KFZ aus nicht EU-Land

      siehe KFZ aus EU-Land

      Voraussetzungen

      • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
      • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
      • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
      • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • Widerspruch
      • Klage vor dem Verwaltungsgericht

      Kosten

      Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)

      Siehe Preisliste unter "Downloads"

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.06.2024

      Version

      Technisch erstellt am 18.09.2024 (von: Pabst, Nicole)

      Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Kraftfahrzeug zulassen, Erstzulassung, Kfz zulassen, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Antrag auf Zulassung, Antrag auf Neuzulassung, Auto Zulassen, Zulassung beantragen, Neuwagen zulassen, Fahrzeug zulassen, Ausland, Zulassung nach Fahrzeugimport, Neufahrzeug zulassen, Pkw zulassen, Neufahrzeug, Zulassungserteilung, Fahrzeugzulassung, Typgenehmigung, Drittstaat, Zulassung, EG-Typgenehmigung, Fahrzeug

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)