Amtliche Untersuchung auf Trichinen Bescheinigung

    Zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anmelden

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine oder Dachse jagen, und diese als Lebensmittel verwendet oder an andere abgegeben werden sollen, dann müssen Sie eine Trichinenuntersuchung durch die zuständige Behörde durchführen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

    Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

    Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

    Online-Dienst

    Probeentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren-Bestellen von Probebehältern online

    ID: L100039_287425793

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.04.41.01.01 Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Wildmarke
    • Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Jägerin oder Jäger erlegt Tier und markiert den Tierkörper mit einer Wildmarke
    • Jägerin oder Jäger entnimmt Probe und bereitet diese für Abgabe vor (Verpackung und Kennzeichnung)
    • Jägerin oder Jäger übermittelt Daten in Papierform oder digital an die Behörde und stellt die Probe zur amtlichen Untersuchung zur Verfügung
    • Behörde prüft Datensatz und Probe
    • Behörde untersucht Probe
    • Behörde teilt das Ergebnis der Untersuchung mit (Alternativ: Behörde teilt vorab mit, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich meldet, wenn die Proben nicht negativ sind)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung werden kommunal festgelegt und können je nach Tier variieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.10.2040

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Amtliche Fleischuntersuchung, Jägerin, Krankheitserreger, Wildschwein, Trichinenprobe, Antrag, Entnahme von Proben, Tierschutz, Untersuchung auf Trichinen, Trichinen, Jäger, Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, Bescheinigung, Wild, Dachs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English