Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Zulassung

    Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

    Wollen Sie eine Einleitung von Niederschlagswasser, für Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen,  ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

    Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.

    Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Online-Dienst

    Antrag oder Anzeige der Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer

    ID: L100039_281573973

    Beschreibung

    Sie haben hier die Möglichkeit, für die Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen und Erlaubnisänderungen online zu beantragen. Auch die Anzeige der Niederschlagswassereinleitung ist in diesem Onlinedienst möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

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    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
    • Hydrogeologisches Gutachten (bei Versickerung)
    • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
    • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist (bei Einleitung in oberirdische Gewässer)
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Flurkartenauszug
    • Zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
    • Fachkundenachweis

    Voraussetzungen

    • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
    • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
    • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Änderung der Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Diese
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Einleitung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Kosten

    Die angegebenen Gebühren gelten für neue Erlaubnisse.

    Einfache Erlaubnis: Gebühr ab 36.10 EUR bis 9000.00 EUR

    Einfache Erlaubnis bei eingeschlossener Genehmigung der Abwasseranlage: Gebühr ab 36.10 EUR bis 35000.00 EUR

    Gehobene Erlaubnis: Gebühr ab 265.00 EUR bis 13290.00 EUR

    Gehobene Erlaubnis bei eingeschlossener Genehmigung der Abwasseranlage: Gebühr ab 265.00 EUR bis 26580.00 EUR

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umwelt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Versickerungsanlage, Mulden, Versickerungssystem, Versickerungsschacht, Versickerung, Versickerungsbecken, Rigolen, Regenwasser, Änderungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English