Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zur Beschäftigung

    Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungsauflage für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.

    Online-Dienste

    OZG Online-Anträge Aufenthaltstitel

    ID: L100039_285776360

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    Technisch erstellt am 09.07.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    OZG Online-Anträge Aufenthaltstitel

    ID: L100039_288799559

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    Technisch erstellt am 31.08.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    OZG Online-Anträge Aufenthaltstitel

    ID: L100039_289562826

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    Technisch erstellt am 13.09.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von  Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr  unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de .  Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2023 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
    Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständigen Zuwanderungsbehörden kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag
      • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Integrationskurse
      • Berufssprachkurse
      • Qualifizierungsmaßnahmen
      • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
      • Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter

    Voraussetzungen

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt

    • Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
    • Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
    • In Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
    • Die Zuwanderungsbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
    • Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Zuwanderungsbehörde ein.
    • Die Zuwanderungsbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Zuwanderungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis 98,00 Euro

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Bemerkung: Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Schutzberechtige, Asylberechtigter, Auflage löschen, Beschäftigung ändern, Auflage aufheben, Auflage, Asylberechtigte, Flüchtling, Schutzberechtigter, Blaue Karte, Aufenthaltstitel, Nebenbestimmung, Wechsel des Arbeitgebers, Arbeitgeber ändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)