Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.
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zuständige Stelle
Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Michelle Crecelius
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-427
Fax: 02603 972-6427
E-Mail: daniel.fischer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Melina Gerharz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-319
Fax: 02603 972-6319
E-Mail: melina.gerharz@rhein-lahn.rlp.de
Herr Danny Haxel
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6128
Telefon Festnetz: 02603 972-128
E-Mail: danny.haxel@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Hehl
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6419
Telefon Festnetz: 02603 972-419
E-Mail: michaela.hehl@rhein-lahn.rlp.de
Herr Dirk Himberger
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6127
Telefon Festnetz: 02603 972-127
E-Mail: dirk.himberger@rhein-lahn.rlp.de
Herr Fabian Müller-Panschow
Frau Amina Mussa
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-344
Fax: 02603 972-6344
E-Mail: amina.mussa@rhein-lahn.rlp.de
Frau Aimelie Paris
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6418
Telefon Festnetz: 02603 972-418
E-Mail: aimelie.paris@rhein-lahn.rlp.de
Frau Eldina Prelic
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-417
Fax: 02603 972-6417
E-Mail: eldina.prelic@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jolina Zöller
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6527
Telefon Festnetz: 02603 972-527
E-Mail: jolina.zoeller@rhein-lahn.rlp.de
Frau Meike Eckel
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6431
Telefon Festnetz: 02603 972-431
E-Mail: meike.eckel@rhein-lahn.rlp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
- Ausführliche Begründung
- Ärztliches Attest
- Integrationsmaßnahme
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
- Studienbescheinigung
- Integrationskurse
- Berufssprachkurse
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Gemeinsame Sorgeerklärung
- Sonstige humanitäre Gründe
- Z. B. ärztliche Atteste
- Ausführliche schriftliche Begründung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
- Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
Sonstige humanitäre Gründe
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen.
- Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
- Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Fristen
Genehmigungsfiktion
Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde.
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00
Vorkasse:
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung:
Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich.
- Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
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