Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung

    Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

    Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

    Zielsetzung ist es, die Agrarstruktur zu verbessern oder die Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege auf freiwilliger Basis zu erreichen.

    zuständige Stelle

    Flurbereinigungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR Rheinpfalz)

    Aktuelles

    Am DLR Rheinpfalz betreibt das Land Rheinland-Pfalz neben Ausbildung, Beratung, Erwachsenenbildung, Versuchswesen und Landentwicklung im Bereich der Sonderkulturen Weinbau und Gartenbau auch eine angewandte Forschung in Weinbau und Oenologie unter Berücksichtigung wasser- und umweltschonender Belange. Gemeinsam mit drei Fachhochschulen wird der Duale Studiengang „Weinbau und Oenologie Rheinland-Pfalz“ durchgeführt. Das DLR Rheinpfalz ist Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde. Es ist im Bereich Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechende Umsetzungsstrategien. Die Ernährungsberatung bildet die Verbindung zu den regionalen Verbrauchern insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten.

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinpfalz mit Sitz in Neustadt ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinpfalz

    Schule

    Mit ihrer Berufsschule für Weinbau und Gartenbau und den Fachschulen für Gartenbau sowie Weinbau und Oenologie ist das DLR Rheinpfalz Aus- und Weiterbildungsstätte für diesen Berufsstand in der Pfalz.

    Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

    Als Flurbereinigungsbehörde ist das zentrale Anliegen, die Entwicklung des Ländlichen Raumes als Wohn-, Erholungs- und Wirtschaftsraum - zukünftig mehr in Form Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte - zu stärken.

    Gartenbau, Weinbau und Oenologie

    In den Abteilungen Gartenbau (landesweit) und Weinbau & Oenologie stehen die Beratung der Praxis und das praxisorientierte Versuchswesen in den fünf Lehr- und Versuchsbetrieben Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau (alle landesweit) sowie Weinbau und Rebveredlung mit insgesamt über 100 ha Versuchsflächen im Vordergrund.

    Darüber hinaus wirken die Abteilungen Weinbau & Oenologie und Phytomedizin durch ihre praxisnahe angewandte Forschung in Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen und Universitäten im In- und Ausland als wesentliche Innovationsträger. Ergänzt werden diese Dienstleistungen durch verschiedene hoheitliche Aufgaben, u.a. durch die landesweite Diagnose von Schaderregern in den Sonderkulturen.

    Über diesen Know-How-Verbund am DLR Rheinpfalz können die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Agrarwirtschaft nachhaltig verbessert und Landnutzungskonflikte sozial verträglich und flächenschonend gelöst werden. Ziel ist es, unter Beibehaltung der Rentabilität umweltfreundliche Bewirtschaftungskonzepte zu erarbeiten und in der Praxis zu etablieren. Landespflegerische Zielsetzungen und Hochwasserschutz sind dabei in Einklang zu bringen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 71

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 671-0

    Fax: +49 6321 671-622

    E-Mail: dlr-rheinpfalz@dlr.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
    • gegebenenfalls Vertretervollmachten
    • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.

    Kosten

    Die Verfahrenskosten, wie die Kosten für die Berichtigung der öffentlichen Bücher, trägt das Land. Lediglich Ausführungskosten, die beispielsweise für Vermessungsarbeiten entstehen, fallen den Tauschpartnern zur Last.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020