Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung online

    ID: L100039_287425792

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.52.01 Führerschein/Zulassungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de

    E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Anhänger außer Betrieb setzen, Anhänger entsorgen, Kfz stilllegen, Motorrad abmelden, Entsorgung, Anhänger stilllegen, Kfz verschrotten, Lkw stilllegen, Verschrottung, Pkw entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Lkw abmelden, Auto, Bus abmelden, Stilllegung, Fahrzeug abmelden, Fahrzeug stilllegen, Automobil, Motorrad außer Betrieb setzen, Pkw außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Pkw verschrotten, Motorrad verschrotten, Fahrzeug verschrotten, Pkw abmelden, Bus stilllegen, Motorrad stilllegen, Anhänger verschrotten, Motorrad entsorgen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, KFZ abmelden, Anhänger abmelden, Totalschaden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de