Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kfz-Abmeldung
Beschreibung
Die Außerbetriebsetzung über das Internet ist nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden möglich. Sie benötigen den neuen Personalausweis/ elektronischen Aufenthaltstitel mit Onlinefunktionalität (eID).
Bitte entfernen Sie die Siegel von den Schildern und der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Die dann angezeigten Codes sind im Portal einzugeben.
Die Bezahlung erfolgt über das angebotene E-Paymentsystem via Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder giropay.
Nach Abschluss des Vorganges erhalten Sie über die erfolgreiche Außerbetriebsetzung von der Zulassungsstelle eine Information.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage. Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) Montag - 07:30 - 12:00 Uhr* Dienstag - 07:30 - 12:00 Uhr* Mittwoch - 07:00 - 12:00 Uhr* Donnerstag - 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr* Freitag - 07:30 - 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung notwendig Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen) Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr * Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr * Freitag 07:30 - 12:00 Uhr * * Terminvereinbarung notwendig Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim): Montag: 8:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr * Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr * Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr * * Terminvereinbarung notwendig
Kontakt
Kontaktperson
Frau Viola Bergmann
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-6084
Fax: 0621 5909-6140
Frau Martina Gesche
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6086
Frau Elke Müller
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6081
E-Mail: elke.mueller@rheinpfalzkreis.de
Frau Silke Bücklein
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-6085
Fax: 0621 5909-6140
Frau Britta-Ulla Zickgraf
Herr Dennis Manieri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-6100
Herr Frank Draeger
Besucheranschrift
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6082
E-Mail: frank.draeger@rheinpfalzkreis.de
Frau Lorena Schuler
Frau Ines Borger
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6089
E-Mail: ines.borger@rheinpfalzkreis.de
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.02.2024
Stichwörter
Entsorgung, Totalschaden, Bus stilllegen, Kfz verschrotten, Kfz stilllegen, Motorrad abmelden, Fahrzeug verschrotten, Lkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, KFZ abmelden, Verschrottung, Motorrad außer Betrieb setzen, Anhänger stilllegen, Pkw stilllegen, Pkw abmelden, Fahrzeug abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Automobil, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw außer Betrieb setzen, Stilllegung, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw entsorgen, Motorrad stilllegen, Anhänger abmelden, Pkw verschrotten, Anhänger entsorgen, Motorrad entsorgen, Auto, Anhänger verschrotten, Motorrad verschrotten, Lkw abmelden