Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Worms: Abmeldung eines Fahrzeuges

    In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.

    Nutzen Sie hier die Online Abmeldung online unter dem angegebenen Link unten.

    ++ Seit 1.9.2023 haben sich die Gebühren für Kfz-Dienste erhöht! ++

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Abmeldung von allen Fahrzeugen möglich auch von nicht in Worms gemeldeten Fahrzeugen.

    Antragstellung

    • persönliche Vorsprache
    • Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich

    Vorsprache

    • externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
    • Zahlungsarten (vor Ort)

            EC-Karte oder Debitkarte

    • Bar

    Rechtsgrundlagen

    § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)

    Eine Abmeldung online ist zur Zeit nicht möglich!

    ++ Seit 1.9.2023 haben sich die Gebühren für Kfz-Dienste erhöht! ++

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Abmeldung von allen Fahrzeugen möglich auch von nicht in Worms gemeldeten Fahrzeugen.

    Antragstellung

    • persönliche Vorsprache
    • Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich

    Vorsprache

    • externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
    • Zahlungsarten (vor Ort)

            EC-Karte oder Debitkarte

    • Bar

    Rechtsgrundlagen

    § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)

    Online-Dienst

    Kfz abmelden (kostenpflichtig)

    ID: L100039_304156780

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Marktplatz 1

    67551 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-horchheim@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 33180

    Fax: +49 6241 268357

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2024

    Technisch geändert am 15.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024

      Technisch geändert am 18.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim

      Beschreibung

      Bürgerservice

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

      Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)

      Adresse

      Hausanschrift

      Schlossstraße 48

      67551 Worms

      Kontakt

      E-Mail: ov-pfeddersheim@worms.de

      Telefon Festnetz: 06247 246

      Fax: 06247 904951

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 08.08.2024

      Technisch geändert am 16.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen

      Beschreibung

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).

      Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Kirchgasse 7

        67549 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-neuhausen@worms.de

        Telefon Festnetz: +49 6241 594417

        Fax: +49 6241 267767

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024

        Technisch geändert am 15.02.2025

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017

        Technisch geändert am 09.06.2017

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021

        Technisch geändert am 23.04.2020

        Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim

        Beschreibung

        Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten. 

        Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
        Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte beachten Sie:
        Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

        Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Eduard-Paret-Straße 25

        67550 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-rheinduerkheim@worms.de

        Telefon Festnetz: 06242 1446

        Fax: 06242 901432

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024

        Technisch geändert am 18.02.2025

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017

        Technisch geändert am 09.06.2017

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021

        Technisch geändert am 23.04.2020

        erforderliche Unterlagen

        • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
        • Kennzeichenschilder

        Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

        • Verwertungsnachweis oder
        • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
        • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
        • Kennzeichenschilder

        Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

        • Verwertungsnachweis oder
        • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

        Hinweise für Worms: Abmeldung eines Fahrzeuges

        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
        • falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Inkl. Schilder)
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
        • falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Inkl. Schilder)

        Voraussetzungen

        Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

        • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
        • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
        • wenn Sie es verschrotten lassen.

        Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

        • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
        • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
        • wenn Sie es verschrotten lassen.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        Widerspruch

        Widerspruch

        Fristen

        Es gibt keine Frist.

        Es gibt keine Frist.

        Bearbeitungsdauer

        Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

        Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

        Kosten

        für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Hinweise für Worms: Abmeldung eines Fahrzeuges

        16,80 ?

        16,80 ?

        Weitere Informationen

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024

        Version

        Technisch erstellt am 22.02.2024

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Stichwörter

        Kfz stilllegen, Bus abmelden, Totalschaden, Stilllegung, Entsorgung, Lkw abmelden, Kfz verschrotten, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Motorrad verschrotten, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Motorrad entsorgen, Anhänger entsorgen, Bus stilllegen, Motorrad abmelden, Lkw stilllegen, Motorrad stilllegen, Fahrzeug verschrotten, Anhänger verschrotten, Pkw abmelden, Automobil, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Pkw verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Auto, KFZ abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Verschrottung, Pkw entsorgen, Fahrzeug stilllegen

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017

        Technisch geändert am 09.06.2017

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021

        Technisch geändert am 23.04.2020