Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    i-Kfz

    ID: L100039_278430020

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Zulassung von Fahrzeugen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Online Terminvereinbarung ist zwingend notwendig Montag 08:00 bis 13:00 Uhr Dienstag 07:00 bis 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr Telefonische Ereichbarkeit: Montag - Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2487

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2492

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2488

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2490

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2495

    Fax: +49 621 504-2413

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2491

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2420

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2489

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2486

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Für alle Fahrzeuge identisch:
     

    •   16,80 Euro
    •   2,70 Euro Online-Außerbetriebsetzung 

    Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

    Bus stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Pkw verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Automobil, Kfz stilllegen, Entsorgung, Bus abmelden, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Totalschaden, Kfz verschrotten, Anhänger abmelden, KFZ abmelden, Lkw stilllegen, Pkw abmelden, Auto, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden, Motorrad stilllegen, Lkw abmelden, Fahrzeug verschrotten, Motorrad verschrotten, Fahrzeug stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Anhänger stilllegen, Anhänger entsorgen, Pkw entsorgen, Stilllegung, Verschrottung, Motorrad außer Betrieb setzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English