Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Online Abmeldung:

    Online-Dienst

    Kfz-Zulassung Online-Portal

    ID: L100039_245410452

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Zuständigkeit:

    • bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
    • sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet

    Online-Terminvergabe ist möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Siegfried-Str. 32

    54439 Saarburg

    Kontakt

    Fax: +49 6581 9999318

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 12

    54411 Hermeskeil

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thyrsusstr. 17-19

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Ausweisdokument:

    • Personalausweis
    • Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
    • ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
    • keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • sofort 

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    • 16,80 Euro vor Ort 
    • ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
    • 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
    • Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich

    Zahlungsart

    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
    • keine Visa und Kreditkartenzahlung
    • Ausschließlich am Kassenautomat

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

    Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist. 

    Kennzeichenreservierung

    Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.

    Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung 

    • ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
    • Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden

    Wiederzulassung 

    Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

    Bus stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Pkw verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Automobil, Kfz stilllegen, Entsorgung, Bus abmelden, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Totalschaden, Kfz verschrotten, Anhänger abmelden, KFZ abmelden, Lkw stilllegen, Pkw abmelden, Auto, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden, Motorrad stilllegen, Lkw abmelden, Fahrzeug verschrotten, Motorrad verschrotten, Fahrzeug stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Anhänger stilllegen, Anhänger entsorgen, Pkw entsorgen, Stilllegung, Verschrottung, Motorrad außer Betrieb setzen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de