Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Online Abmeldung:

    Online Abmeldung:

    Online-Dienst

    Kfz-Zulassung Online-Portal

    ID: L100039_286394371

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2024 (von: Hochscheidt, Karl-Heinz)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Hochscheidt, Karl-Heinz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Zuständigkeit:

    • bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
    • sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet

    Online-Terminvergabe ist möglich

    Zuständigkeit:

    • bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
    • sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet

    Online-Terminvergabe ist möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Siegfried-Str. 32

    54439 Saarburg

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 10:30 Uhr Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 6581 9999318

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 12

    54411 Hermeskeil

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thyrsusstr. 17-19

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 13:00 Uhr Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr vorherige Terminvereinbarung erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Ausweisdokument:

    • Personalausweis
    • Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
    • ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
    • keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt

    Ausweisdokument:

    • Personalausweis
    • Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
    • ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
    • keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • sofort 
    • sofort 

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    • 16,80 Euro vor Ort 
    • ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
    • 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
    • Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich

    Zahlungsart

    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
    • keine Visa und Kreditkartenzahlung
    • Ausschließlich am Kassenautomat

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

    • 16,80 Euro vor Ort 
    • ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
    • 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
    • Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich

    Zahlungsart

    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
    • keine Visa und Kreditkartenzahlung
    • Ausschließlich am Kassenautomat

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

    Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist. 

    Kennzeichenreservierung

    Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.

    Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung 

    • ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
    • Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden

    Wiederzulassung 

    Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

    Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist. 

    Kennzeichenreservierung

    Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.

    Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung 

    • ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
    • Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden

    Wiederzulassung 

    Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrzeug abmelden, Entsorgung, Motorrad entsorgen, KFZ abmelden, Pkw entsorgen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Bus stilllegen, Pkw abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Stilllegung, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug verschrotten, Totalschaden, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Automobil, Lkw stilllegen, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Anhänger entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Auto, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug stilllegen, Motorrad stilllegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)