Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Online Abmeldung:
- siehe unter Kfz Zulassung Online Portal Abmeldung
Online Abmeldung:
- siehe unter Kfz Zulassung Online Portal Abmeldung
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Zuständigkeit:
- bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
- sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet
Online-Terminvergabe ist möglich
Zuständigkeit:
- bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
- sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet
Online-Terminvergabe ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 10:30 Uhr Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: kfz-zulassung@trier.de
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: kfz-zulassung@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Ausweisdokument:
- Personalausweis
- Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
- keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Ausweisdokument:
- Personalausweis
- Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
- keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- sofort
- sofort
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
- 16,80 Euro vor Ort
- ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
- 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
- Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich
Zahlungsart
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
- keine Visa und Kreditkartenzahlung
- Ausschließlich am Kassenautomat
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
- 16,80 Euro vor Ort
- ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
- 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
- Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich
Zahlungsart
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
- keine Visa und Kreditkartenzahlung
- Ausschließlich am Kassenautomat
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Kennzeichenreservierung
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung
- ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
- Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden
Wiederzulassung
Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Kennzeichenreservierung
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung
- ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
- Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden
Wiederzulassung
Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
Fahrzeug abmelden, Entsorgung, Motorrad entsorgen, KFZ abmelden, Pkw entsorgen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Bus stilllegen, Pkw abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Stilllegung, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug verschrotten, Totalschaden, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Automobil, Lkw stilllegen, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Anhänger entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Auto, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug stilllegen, Motorrad stilllegen
Metainformation
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
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