Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug abmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder  telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irmgard Höffler
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: hoeffler.irmgard@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1508
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Fax: 06561 15-1006
Frau Sonja Thome (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: thome.sonja@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1151
Herr Jörg Antoine
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1501
E-Mail: antoine.joerg@bitburg-pruem.de
Frau Dagmar Skischally
Besucheranschrift
E-Mail: skischally.dagmar@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1509
Frau Andrea Hockertz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-5509
E-Mail: hockertz.andrea@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5502
Frau Jenny Weber (Erreichbarkeit: Mittwoch - Freitag 8-12 Uhr; zusätzlich Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Frau Julia Fischer (Erreichbarkeit: Montag - Mittwoch u. Freitag 8-12 Uhr; Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Frau Anne Kathrin Schmitz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1503
E-Mail: schmitz.anne@bitburg-pruem.de
Frau Melanie Kuppke (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr Donnerstag Nachmittag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Frau Karina Stumps
Besucheranschrift
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
Frau Daniela Fröhle
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-5509
Telefon Festnetz: 06561 15-5501
E-Mail: froehle.daniela@bitburg-pruem.de
Frau Claudia Ritter
Besucheranschrift
E-Mail: ritter.claudia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5504
Fax: 06561 15-5509
Herr Sebastian Göbel
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
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