Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Kfz-Abmeldung

    ID: L100039_291585623

    Beschreibung

    Die Außerbetriebsetzung über das Internet ist nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden möglich. Sie benötigen den neuen Personalausweis/ elektronischen Aufenthaltstitel mit Onlinefunktionalität (eID).

    Bitte entfernen Sie die Siegel von den Schildern und der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Die dann angezeigten Codes sind im Portal einzugeben.

    Die Bezahlung erfolgt über das angebotene E-Paymentsystem via Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder giropay.

    Nach Abschluss des Vorganges erhalten Sie über die erfolgreiche Außerbetriebsetzung von der Zulassungsstelle eine Information.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, ST_Andernach)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Andernach)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Andernach - Zulassungsstelle

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Stadtgraben 29

    56626 Andernach

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@andernach.de

    Telefon Festnetz: 02632 922-159

    Fax: 02632 922-242

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2020 (von: Webservice, ST_Andernach)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Webservice, ST_Andernach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - KFZ-Zulassungsstellen Koblenz und Mayen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr Montags sowie mittwochs bis freitags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Hier geht es zur Terminvereinbarung: Online-Terminvereinbarung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Dienstags ist die Abwicklung von Anliegen ohne vorherige Terminbuchungen möglich. Für Bürger, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, gilt es zu beachten, dass die Anzahl der Zulassungsvorgänge an diesem Tag limitiert ist.

    Kontakt

    E-Mail: kfzzulassungkoblenz@kvmyk.de

    Telefon Festnetz: 0261 108-779

    Fax: 0261 14524

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort werden zusätzliche Gebühren für die Verwendung von Klebesiegeln sowie der Berichtigung der Erfassungsunterlagen im zentralen Fahrzeugregister festgesetzt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrzeug abmelden, Entsorgung, Motorrad entsorgen, KFZ abmelden, Pkw entsorgen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Bus stilllegen, Pkw abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Stilllegung, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug verschrotten, Totalschaden, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Automobil, Lkw stilllegen, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Anhänger entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Auto, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug stilllegen, Motorrad stilllegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)