Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Radermacher
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7378
E-Mail: Tamara.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-378
Frau Tanja Zilligen
Frau Melanie Frey
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-453
Fax: 02641 975-7453
E-Mail: Melanie.Frey@kreis-ahrweiler.de
Frau Nadja Fingerhuth
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-408
E-Mail: Nadja.Fingerhuth@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7408
Frau Daniela Scheerer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7651
E-Mail: Daniela.Scheerer@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-651
Frau Svenja Hess
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7415
Telefon Festnetz: 02641 975-415
E-Mail: Svenja.Hess@kreis-ahrweiler.de
Frau Waltraud Schmitt
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7340
E-Mail: Waltraud.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-340
Frau Nadine Görres
Besucheranschrift
E-Mail: Nadine.Goerres@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7539
Telefon Festnetz: 02641 975-539
Frau Claudia Schäfer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-348
E-Mail: Claudia.Schaefer@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7348
Frau Constanze Stanek
Besucheranschrift
E-Mail: Constanze.Stanek@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7451
Telefon Festnetz: 02641 975-451
Frau Heike Aheimer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-412
Fax: 02641 975-7412
E-Mail: Heike.Aheimer@kreis-ahrweiler.de
Frau Sarah Hafener
Besucheranschrift
E-Mail: Sarah.Hafener@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-529
Fax: 02641 975-7529
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
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