Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Kfz-Zulassung (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstraße 40

    56073 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Online Termin-Reservierung Hinweis: Die Termin-Reservierung gilt lediglich für Kunden aus dem Stadtgebiet Koblenz undnicht für das umliegende Kreisgebiet. Terminreservierung für den Kreis MYK sind hier zu

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-4400

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4420

    E-Mail: zulassungsbehoerde@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zahlungsmittel:

    Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Koblenz - Adoptionen

    Beschreibung

    gemeinsame Adoptionsvermittlung der Stadtverwaltung Koblenz und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 108-285

    Fax: +49 261 8285

    E-Mail: info@mayen-koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

    Bus stilllegen, Bus abmelden, Pkw entsorgen, Motorrad entsorgen, Pkw stilllegen, Fahrzeug verschrotten, KFZ abmelden, Anhänger abmelden, Motorrad stilllegen, Anhänger verschrotten, Totalschaden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw abmelden, Anhänger stilllegen, Pkw verschrotten, Entsorgung, Anhänger entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug stilllegen, Stilllegung, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Automobil, Pkw außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Lkw stilllegen, Fahrzeug abmelden, Verschrottung, Lkw abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Auto, Motorrad abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de