Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 9a

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Zulassungsstelle ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Dienstag: nachmittags Mittwoch und Freitag: jeweils vormittags Über den folgenden Link [ ] können Sie online einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördennummer)

    Telefon Festnetz: 06321 855-1211

    Fax: 06321 855-1572

    E-Mail: kfz-zulassung@neustadt.eu

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

    Kfz erstmals zulassen, Lkw anmelden, Lkw zulassen, Bus zulassen, Kfz-Zulassung, Anhänger anmelden, Straßenzulassung, Motorrad zulassen, Wohnmobil zulassen, Pkw erstmals zulassen, Bus anmelden, Wohnmobil anmelden, Auto Zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad anmelden, Neuwagenzulassung, Neufahrzeugzulassung, Auto anmelden, Fahrzeug anmelden, Neuwagen anmelden, Neufahrzeug zulassen, Anhänger zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English