Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienst

    Kfz-Zulassung Online-Portal

    ID: L100039_245410452

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    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    • auch bei den Außenstellen möglich

    Online-Terminvergabe

    • auch bei den Außenstellen möglich

    Online-Terminvergabe

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Siegfried-Str. 32

    54439 Saarburg

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 10:30 Uhr Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 6581 9999318

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 12

    54411 Hermeskeil

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thyrsusstr. 17-19

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 13:00 Uhr Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr vorherige Terminvereinbarung erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

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    36

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      • zur Meldebescheinigung in Verbindung mit Reisepass: diese nicht älter als 3 Monate
      • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
    • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung
      • Wunschkennzeichen
    • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
      • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
      • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden
        • Angabe der Bankverbindung der anderen Person, auf dem Lastschriftformular, zusätzlich ist die Unterschrift des Halters erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis bei Zulassung durch einen Dritten:
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers, des SEPA Lastschriftmandates (Kopie der EC-Karte bzw. Kontoauszug des Vollmachtgebers) sind ausreichend sowie eine Vollmacht im Original
        • bei mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht mit allen Fahrgestellnummern
    • zusätzlicher Hinweis zum COC Dokument:
      • COC-Dokumente und EWG Übereinstimmungsbescheinigungen können nur von den Fachhändlern ausgestellt werden
    • zusätzlicher Hinweis bei Zulassung von Motorrädern:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträdern anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
      • bei Fahrzeugen, die älter als 2 Jahre sind, Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
      • zusätzlich bei Änderungen am Fahrzeug:
        • Vorlage der Änderungsabnahme bei der Zulassungsbehörde
    • zusätzlicher Hinweis zum Eigentumsnachweis:
      • ggf. Original-Kaufvertrag mit korrekter Fahrzeugidentnummer und ausgestellt auf den zukünftigen Halter oder Original-Rechnung
        • Wichtig: im Kaufvertrag oder der Rechnung ist die Angabe erforderlich, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Papiere ausgestellt wurden

    Ergänzend

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • zu den Ausweisdokumenten beider Erziehungsberechtigten: gut lesbare Kopien sind ausreichend
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten:
      • Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • Sorgerechtsurteil

    Bei Zulassung auf Firmen

    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)
    • Handelsregister

    Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten mit Angabe der Merkmale
    • bei minderjährigen Behinderten
      • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
        • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
    • bei Betreuung
      • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
      • Vollmachterklärung des Betreuers
      • Ausweis des Betreuers

    Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Gesellschaftsvertrag
    • Gewerbeanmeldungen aller Gesellschafter
    • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
    • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

    • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
    • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf Vereine

    • zusätzlicher Hinweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend
    • Vereinsregister

    Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      • zur Meldebescheinigung in Verbindung mit Reisepass: diese nicht älter als 3 Monate
      • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
    • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung
      • Wunschkennzeichen
    • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
      • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
      • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden
        • Angabe der Bankverbindung der anderen Person, auf dem Lastschriftformular, zusätzlich ist die Unterschrift des Halters erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis bei Zulassung durch einen Dritten:
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers, des SEPA Lastschriftmandates (Kopie der EC-Karte bzw. Kontoauszug des Vollmachtgebers) sind ausreichend sowie eine Vollmacht im Original
        • bei mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht mit allen Fahrgestellnummern
    • zusätzlicher Hinweis zum COC Dokument:
      • COC-Dokumente und EWG Übereinstimmungsbescheinigungen können nur von den Fachhändlern ausgestellt werden
    • zusätzlicher Hinweis bei Zulassung von Motorrädern:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträdern anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
      • bei Fahrzeugen, die älter als 2 Jahre sind, Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
      • zusätzlich bei Änderungen am Fahrzeug:
        • Vorlage der Änderungsabnahme bei der Zulassungsbehörde
    • zusätzlicher Hinweis zum Eigentumsnachweis:
      • ggf. Original-Kaufvertrag mit korrekter Fahrzeugidentnummer und ausgestellt auf den zukünftigen Halter oder Original-Rechnung
        • Wichtig: im Kaufvertrag oder der Rechnung ist die Angabe erforderlich, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Papiere ausgestellt wurden

    Ergänzend

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • zu den Ausweisdokumenten beider Erziehungsberechtigten: gut lesbare Kopien sind ausreichend
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten:
      • Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • Sorgerechtsurteil

    Bei Zulassung auf Firmen

    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)
    • Handelsregister

    Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten mit Angabe der Merkmale
    • bei minderjährigen Behinderten
      • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
        • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
    • bei Betreuung
      • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
      • Vollmachterklärung des Betreuers
      • Ausweis des Betreuers

    Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Gesellschaftsvertrag
    • Gewerbeanmeldungen aller Gesellschafter
    • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
    • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

    • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
    • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf Vereine

    • zusätzlicher Hinweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend
    • Vereinsregister

    Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    Vordrucke

    • wie Vollmacht und Einzugsermächtigung
      • liegen im Fachamt vor
      • oder sind über das Internet abrufbar

    Vordrucke

    • wie Vollmacht und Einzugsermächtigung
      • liegen im Fachamt vor
      • oder sind über das Internet abrufbar

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

    • sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen, müssen diese beglichen werden. Sonst erfolgt keine Zulassung.
    • offene Posten der Kfz-Steuer werden automatisch ermittelt. Sofern hier offene Beträge bestehen, müssen diese zunächst beim Hauptzollamt selbst beglichen werden
    • es liegt im Ermessen der Zulassungsbehörde, bei rückständigen Gebühren und Steuerschulden, die Zulassung abzulehnen

    Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

    • sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen, müssen diese beglichen werden. Sonst erfolgt keine Zulassung.
    • offene Posten der Kfz-Steuer werden automatisch ermittelt. Sofern hier offene Beträge bestehen, müssen diese zunächst beim Hauptzollamt selbst beglichen werden
    • es liegt im Ermessen der Zulassungsbehörde, bei rückständigen Gebühren und Steuerschulden, die Zulassung abzulehnen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    Online-Zulassung möglich 

    Online-Zulassung möglich 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    • sofort
    • sofort

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Zulassung für Neufahrzeug

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

      Bezahlung

    • nur am Kassenautomaten möglich
    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

    • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

      Bezahlung

    • nur am Kassenautomaten möglich
    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

    • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lkw anmelden, Neuwagen anmelden, Bus anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Neuwagenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Kfz erstmals zulassen, Auto Zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)