Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Birkenfeld: Kfz - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Personalausweis/Pass
    • bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
    • bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
    • elektr. Versicherungsbestätigung EVB
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
    • Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)

    Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Personalausweis/Pass
    • bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
    • bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
    • elektr. Versicherungsbestätigung EVB
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
    • Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)

    Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.

    Online-Dienste

    Kfz-Wiederzulassung

    ID: L100039_282431161

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    Kraftfahrzeug online zulassen oder ummelden

    ID: L100039_303892682

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    Leasingbriefauskunft online

    ID: L100039_303892685

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    Wunschkennzeichen online

    ID: L100039_303892683

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    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Besucheranschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 01

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter https://stadt-idar-oberstein.saas.smartcjm.com/m/stadt-idar-oberstein/extern/calendar/?uid=7c846049-4da5-417b-8a6f-cbaa643e268f&wsid=fb2505bf-87cc-4701-bfb3-08b9d568a83a&lang=de

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@idar-oberstein.de

    Telefon Festnetz: 06781 64-3800

    Fax: 06781 64-9502

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2015 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Birkenfeld - Abt. 3 - Kfz Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Feckweilerhaide 15

    55765 Birkenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden! Montag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  und 15:30 bis 17:45 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 11:45 Uhr 

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Technisch geändert am 14.05.2024 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lkw anmelden, Neuwagen anmelden, Bus anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Neuwagenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Kfz erstmals zulassen, Auto Zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)