Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Birkenfeld: Kfz - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
- Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)
Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
- Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)
Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Becker
Frau Silke Borchers
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.borchers@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Ilka Endres
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: ilka.endres@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Angelika Lamberti
Frau Stefanie McMillan
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Susanne Mittnacht
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: susanne.mittnacht@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Silke Damde
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.damde@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Herr Andreas Schmidt
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: andreas.schmidt@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Anastasia Weber-Schüßler
Frau Monique Zillig
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: monique.zillig@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Sandra Flottrong
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: sandra.flottrong@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Rebecca Lichtenberger
Frau Stephanie Rollinger
Frau Kerstin Schnur
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: kerstin.schnur@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Kerstin Nachtigall
Frau Sarah Weckmüller
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: sarah.weckmueller@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Internet
Birkenfeld - Abt. 3 - Kfz Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden! Montag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 11:45 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr  und 15:30 bis 17:45 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 11:45 Uhr 
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024
Stichwörter
Lkw anmelden, Neuwagen anmelden, Bus anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Neuwagenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Kfz erstmals zulassen, Auto Zulassen