Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Birkenfeld: Kfz - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage eines Passes zusätzlich die Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbeschenigung / COC
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
- Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)
Die Gebühr beträgt 30,60 €, evtl. Reservierungsgebühr von 2,60 € und Wunschkennzeichengebühr von 10,20 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
Online-Dienste
Kfz-Wiederzulassung
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Kfz-Wiederzulassung
Beschreibung
Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz über das Internet ist nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden möglich. Sie benötigen den neuen Personalausweis/ elektronischen Aufenthaltstitel mit Onlinefunktionalität (eID).
Die Bezahlung erfolgt über das angebotene E-Paymentsystem z. Bsp. via Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder giropay.
Nach Abschluss des Vorganges erhalten Sie über die erfolgreiche Wiederzulassung von der Zulassungsstelle eine Information.
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Becker
Frau Silke Borchers
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: silke.borchers@idar-oberstein.de
Frau Ilka Endres
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: ilka.endres@idar-oberstein.de
Frau Angelika Lamberti
Frau Stefanie McMillan
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Susanne Mittnacht
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Silke Damde
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.damde@idar-oberstein.de
Herr Andreas Schmidt
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Anastasia Weber-Schüßler
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Monique Zillig
Hausanschrift
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Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: monique.zillig@idar-oberstein.de
Frau Sandra Flottrong
Hausanschrift
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Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Rebecca Oehm
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
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Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: rebecca.oehm@idar-oberstein.de
Frau Stephanie Rollinger
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55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Kerstin Schnur
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55743 Idar-Oberstein
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Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: kerstin.schnur@idar-oberstein.de
Frau Kerstin Nachtigall
Frau Sarah Weckmüller
Hausanschrift
Postanschrift
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55743 Idar-Oberstein
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.03.2024
Stichwörter
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