Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
Kraftfahrzeug zulassen, wiederzulassen, ummelden oder Adressänderung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Radermacher
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7378
E-Mail: Tamara.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-378
Frau Tanja Zilligen
Frau Melanie Frey
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-453
Fax: 02641 975-7453
E-Mail: Melanie.Frey@kreis-ahrweiler.de
Frau Nadja Fingerhuth
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-408
E-Mail: Nadja.Fingerhuth@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7408
Frau Daniela Scheerer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7651
E-Mail: Daniela.Scheerer@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-651
Frau Svenja Hess
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7415
Telefon Festnetz: 02641 975-415
E-Mail: Svenja.Hess@kreis-ahrweiler.de
Frau Waltraud Schmitt
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7340
E-Mail: Waltraud.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-340
Frau Nadine Görres
Besucheranschrift
E-Mail: Nadine.Goerres@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7539
Telefon Festnetz: 02641 975-539
Frau Claudia Schäfer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-348
E-Mail: Claudia.Schaefer@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7348
Frau Constanze Stanek
Besucheranschrift
E-Mail: Constanze.Stanek@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7451
Telefon Festnetz: 02641 975-451
Frau Heike Aheimer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-412
Fax: 02641 975-7412
E-Mail: Heike.Aheimer@kreis-ahrweiler.de
Frau Sarah Hafener
Besucheranschrift
E-Mail: Sarah.Hafener@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-529
Fax: 02641 975-7529
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024
Stichwörter
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