Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht bei Kapital- oder Personengesellschaften anzeigen

    Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage? Dann müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage betreiben, müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt. 
    Die jeweiligen Betreiberpflichten richten sich dabei nach der konkreten Art der Anlage. Sie finden sich im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie in den jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen.
    Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Gesellschafter für die Anlage bleibt von der Ernennung der Betreiberpflichten wahrnehmenden Person unberührt.
     

    Online-Dienst

    Immissionsschutz Online

    ID: L100039_276901902

    Beschreibung

    Über die Plattform Immissionsschutz Online können Anlagenbetreiber Anzeigen und Auskünfte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz elektronisch an die Behörden übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion

    Zuständigkeit

    Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllte Anzeige mit Angaben zur Person, die die Betreiberpflichten für die Anlage der Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigte Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern wahrnimmt.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Kapital oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern sein.
    • Sie müssen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen der für Sie zuständigen Behörde an, welche Person die Betreiberpflichten für die in Ihrer Personen- oder Kapitalgesellschaft betriebenen genehmigungsbedürftigen Anlage übernimmt.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei eventuellen Nachfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

     Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Haftung, GmbH, Gesellschaft, Industrieemissions-Richtlinie, AG, Anzeigepflichten, KG, beschränkter, Umweltschutz, Aktiengesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, OHG, Kommanditgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English