Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis

    Erlaubnis für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

    Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen oder als Privatperson können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen öffentlichen Gewässern beantragen, also aus Flüssen, Seen, Kanälen, Bächen, Gräben und Teichen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann.

    Wenn Sie Wasser für den Gemeingebrauch entnehmen wollen, brauchen Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis. Das kann zum Beispiel im Falle eines Brandes sein, für dessen Löschung Sie Wasser abpumpen müssen.

    In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem folgende Angaben:

    • Zweck der Entnahme beziehungsweise Ableitung
    • Dauer, Art und Menge der Entnahme

    Damit die Behörde Ihr Vorhaben und dessen Auswirkungen beurteilen kann, müssen Sie mit Ihrem Antrag mehrere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel

    • einen Erläuterungsbericht,
    • Lagepläne und
    • Skizzen von Pumpenanlage und Transportsystemen.

    Je nach Art des Vorhabens können die Unterlagen sehr unterschiedlich und umfangreich sein. Im Zweifel sollten Sie vorab mit der Behörde klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern

    ID: L100039_280981582

    Beschreibung

    Sie haben hier die Möglichkeit, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern online zu beantragen. Inbegriffen sind Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen (auch für die Wiedereinleitung von Triebwasser) und Erlaubnisänderungen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz sind die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig.

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Aktuelles

    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Stadttheater

    Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

    Postanschrift

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    Fax: +49 261 120-2200

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

    • Erläuterungsbericht
    • Skizzen von Pumpenanlage und Transportsystemen
    • Übersichtslageplan als topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
    • aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
    • Angaben zur Art der Anlage
    • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Im Einzelfall haben Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Das Gewässer und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
    • Ihr Vorhaben fällt nicht unter den Gemeingebrauch, für den keine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Wasser zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit entnehmen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umwelt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM) am 01.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wasserhaushalt, Offene Gewässer, Wasser, Oberflächengewässer, Brauchwasser, Wasserrechtliche Erlaubnis, Ableiten, Teich, Erlaubnis, Wasserentnahme, Gewässer, Fluss, Oberirdische Gewässer, See, Gewässernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)