Ein verwandtes Kind adoptieren
Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Beschreibung
Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert.
Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.
Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen.
Bei Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Hinweise für Worms: Adoptionsvermittlungsstelle, gemeinsame (GAV) Stadt Worms / Kreis Alzey-Worms
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV)
Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu der Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen.
Zu Terminvereinbarungen melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns.
Beratung und Auswahl von Adoptionsbewerber/innen:
Wir beraten Menschen, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Hierzu gehören Aufklärung über die rechtlichen Folgen, Erläuterung des Verfahrensablaufs und des Überprüfungsprozesses.
Außerdem sprechen wir mit den Adoptionsbewerbern über ihre Motivation sowie die nötigen Rahmenbedingungen für eine Adoption um ein Bild der Bewerber zu erhalten.
Beratung von Eltern
Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Dabei klären wir über rechtliche Konsequenzen einer Adoption, sowie über den Ablauf des Adoptionsverfahrens auf.
Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern
Wir vermitteln zur Adoption freigegebene Kinder zu potentiellen Adoptionseltern und begleiten alle Beteiligten während des Prozesses.
Hinweise für Worms: Adoptionsvermittlungsstelle, gemeinsame (GAV) Stadt Worms / Kreis Alzey-Worms
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV)
Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu der Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen.
Zu Terminvereinbarungen melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns.
Beratung und Auswahl von Adoptionsbewerber/innen:
Wir beraten Menschen, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Hierzu gehören Aufklärung über die rechtlichen Folgen, Erläuterung des Verfahrensablaufs und des Überprüfungsprozesses.
Außerdem sprechen wir mit den Adoptionsbewerbern über ihre Motivation sowie die nötigen Rahmenbedingungen für eine Adoption um ein Bild der Bewerber zu erhalten.
Beratung von Eltern
Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Dabei klären wir über rechtliche Konsequenzen einer Adoption, sowie über den Ablauf des Adoptionsverfahrens auf.
Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern
Wir vermitteln zur Adoption freigegebene Kinder zu potentiellen Adoptionseltern und begleiten alle Beteiligten während des Prozesses.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
- Kopie der Heiratsurkunde
- Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
- Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
- BZR-Auszug
- Gesundheitszeugnisse
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Kopien von Einkommensnachweisen
- Fotos (wenn möglich keine Passfotos)
Voraussetzungen
Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 23.12.2022
Stichwörter
Verwandtes Kind aufnehmen