Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Zuständigkeit für
Worms
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
- Adoption eines ausländischen Kindes Begleitung erhalten
- Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Adoption Vermittlungsakten Einsicht erhalten
- Adoption Widerrufserklärung des Kindes beurkunden
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- AIDS-Beratung
- Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein Stiefkind adoptieren
- Ein verwandtes Kind adoptieren
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
- Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindeswohls
- Erstberatung erhalten für Angehörige und das soziale Umfeld von sich islamistisch radikalisierenden Personen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
- Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Sorgeerklärung beurkunden
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Sozialticket
- Sterilisation Kostenübernahme beantragen
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden