Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Abberufung Entgegennahme

    Abberufung von verantwortliche Personen im Bergbau anzeigen

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte "verantwortliche Personen" für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

    Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.

    Online-Dienst

    Online-Plattform "BergPass"

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über die Abberufung der verantwortlichen Person

    Voraussetzungen

    • Als verantwortliche Person dürfen nur Personen beschäftigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen auch nach Abberufung der verantwortlichen Person so viele verantwortliche Personen im Betrieb beschäftigen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
    • Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie auch nach deren Abberufung eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abberufung verantwortlicher Personen online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Abberufung online anzeigen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anzeige der Abberufung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

    Abberufung schriftlich anzeigen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige der Abberufung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Werktage (Binnen 1 - 5 Werktagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.)

    4 bis 6 Wochen (Falls Unterlagen fehlen, meldet sich die Behörde binnen 6 Wochen bei Ihnen.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder Sie eine weitere verantwortliche Person bestellen, müssen Sie dies mitteilen.

    Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Rohstoffe, Bodenschätze, Betriebsleiter, Unternehmerpflichten, Bodenschatz, Abberufung verantwortlicher Personen, Ordnungsgemäßer Betriebsablauf, Bestellung verantwortlicher Personen, Übertragung bestimmter Befugnisse, Führung eines Betriebes, Beaufsichtigung, Errichtung eines Betriebes, Namhaftmachung, Pflicht, Geschäftsführer, Einstellung eines Betriebes, Bergrecht, Übertragung bestimmter Pflichten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de