Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung Entgegennahme

    Bestellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte "verantwortliche Personen" für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

    Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben.Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.

    In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte "verantwortliche Personen" für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

    Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

    Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben.Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.

    Online-Dienst

    Online-Plattform "BergPass"

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen
    • Nachweise für Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung, zum Beispiel:
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
      • Nachweis der beruflichen Qualifikation
      • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (bei Erfordernis zum Beispiel unter Tage)
    • Darstellung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen
    • Nachweise für Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung, zum Beispiel:
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
      • Nachweis der beruflichen Qualifikation
      • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (bei Erfordernis zum Beispiel unter Tage)

    Voraussetzungen

    • Als verantwortliche Person dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
    • Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.
    • Als verantwortliche Person dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
    • Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können verantwortliche Personen online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde namhaft machen.

    Namhaftmachung online einreichen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Namhaftmachung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

    Namhaftmachung schriftlich einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen  dort ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Namhaftmachung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Namhaftmachung auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.

    Sie können verantwortliche Personen online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde namhaft machen.

    Namhaftmachung online einreichen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Namhaftmachung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

    Namhaftmachung schriftlich einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen  dort ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Namhaftmachung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Namhaftmachung auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Sie müssen die Namhaftmachung aber unverzüglich einreichen.

    Es gibt keine Frist. Sie müssen die Namhaftmachung aber unverzüglich einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Tage (Binnen 1 - 5 Werktagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.)

    4 bis 6 Wochen (Falls Unterlagen fehlen, meldet sich die Behörde binnen 6 Wochen bei Ihnen.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.

    • Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

    • Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.

    • Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Bergrecht, Beaufsichtigung, Führung eines Betriebes, Einstellung eines Betriebes, Betriebsleiter, Abberufung verantwortlicher Personen, Bodenschatz, Übertragung bestimmter Pflichten, Bestellung verantwortlicher Personen, Geschäftsführer, Unternehmerpflichten, Ordnungsgemäßer Betriebsablauf, Übertragung bestimmter Befugnisse, Rohstoffe, Pflicht, Bodenschätze, Errichtung eines Betriebes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de