Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen
Wenn Sie eines oder mehrere Kinder in der Grundschule haben und Unterstützung bei der Betreuung benötigen, können Sie diese möglicherweise für ein Betreuungsangebot der Grundschule anmelden.
Beschreibung
Mit dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Bei der "Betreuenden Grundschule" handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt.
Einen Anspruch auf die Betreuung haben Sie nicht. Die Aufnahme in die "Betreuende Grundschule" richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
Hinweise für Worms: Schulverwaltung
Zuständig für die Schulen in Worms ist die Abt. 4.2 Bildung und Sport. Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Informationen rund um den Schulbesuch in Worms:
Stadtverwaltung Worms
Bereich 4 - Kultur, Bildung und Sport
Abt. 4.2 Bildung und Sport
4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG)
Marktplatz 10
67547 Worms
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Ihr Kind muss eine Grundschule besuchen, die über ein entsprechendes Betreuungsangebot verfügt.
Fristen
Die Aufnahme Ihres Kindes in die "Betreuende Grundschule" erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.10.2023
Stichwörter
Kinderbetreuung, betreuende Grundschule, Schulwechsel