Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen

    Wenn Sie eines oder mehrere Kinder in der Grundschule haben und Unterstützung bei der Betreuung benötigen, können Sie diese möglicherweise für ein Betreuungsangebot der Grundschule anmelden.

    Beschreibung

    Mit dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

    Bei der "Betreuenden Grundschule" handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt.

    Einen Anspruch auf die Betreuung haben Sie nicht. Die Aufnahme in die "Betreuende Grundschule" richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.

    Hinweise für Worms: Schulverwaltung

    Zuständig für die Schulen in Worms ist die Abt. 4.2 Bildung und Sport. Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Informationen rund um den Schulbesuch in Worms:

    Stadtverwaltung Worms
    Bereich 4 - Kultur, Bildung und Sport
    Abt. 4.2 Bildung und Sport
    4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
    (im Haus zur Münze, 3. OG)
    Marktplatz 10
    67547 Worms

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-4099

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    E-Mail: schulverwaltung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss eine Grundschule besuchen, die über ein entsprechendes Betreuungsangebot verfügt.

    Fristen

    Die Aufnahme Ihres Kindes in die "Betreuende Grundschule" erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, betreuende Grundschule, Schulwechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de