Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen

    Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.

    Beschreibung

    Mit dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

    Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.

    Hinweise für Worms: Schulverwaltung

    Zuständig für die Schulen in Worms ist die Abt. 4.2 Bildung und Sport. Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Informationen rund um den Schulbesuch in Worms:

    Stadtverwaltung Worms
    Bereich 4 - Kultur, Bildung und Sport
    Abt. 4.2 Bildung und Sport
    4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
    (im Haus zur Münze, 3. OG)
    Marktplatz 10
    67547 Worms

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-4099

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    E-Mail: schulverwaltung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind muss bei dem Angebot der "Betreuenden Grundschule" angemeldet sein.
    • Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
    • Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
      • der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
      • die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
      • eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Schulwechsel, betreuende Grundschule, Krankheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English