Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
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    Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

    Wenn Sie eine biologische Abfallbehandlungsanlage betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.

    Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

    Online-Dienst

    Emissionsberichterstattung-Online (EMBE-Online)

    ID: L100039_270255528

    Beschreibung

    Die zentrale Plattform Emissionsberichterstattung-Online (EMBE-Online) bietet Betreibern und Messinstituten eine intelligente und automatisierte Lösung, mit der sie Daten zur Emissionsberichterstattung erfassen, verwalten und an die Behörden übermitteln können.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2023
    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Aktuelles

    In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:

    Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.

    Gewerbeaufsicht

    Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:

    • Gewässerbewirtschaftung,
    • Gewässeraufsicht,
    • Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
    • Wasserversorgung,
    • Landwirtschaftliche Beregnung,
    • Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
    • Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
    Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt speichern

    Neustadt an der Weinstraße - Hbf
    Postanschrift

    Postfach 10 02 62
    67402 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen.
    • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie werten die Messungen aus.
    • Sie erstellen einen Messbericht.
    • Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:

    • Messungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig auswerten,
    • den Messbericht nicht rechtzeitig vorlegen,
    • die Aufzeichnungen der verwendeten Messgeräte nach dem Erstellen des Messberichts nicht mindestens 5 Jahre aufbewahren.

    Weitere Informationen

    Sie können auf der nachfolgenden Internetseite online nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:

    • den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigen,
    • die Kalibrierung durchführen,
    • einmal jährlich auf Funktionsfähigkeit prüfen.

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umwelt (bekanntgebende Stelle für Sachverständige und Messstellen)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2023
    Technisch geändert am 25.02.2025

    Stichwörter

    Emission, Biogasanlage, Emissionsmessung, Emissionsmessbericht, Immission, 30 BImSchV, TA Luft, Geruchsstoffe, ReSyMeSa, Messstelle, VDI 4220, LAI-Mustermessbericht, Emissionsbericht, Abluftbehandlungsanlage, Olfaktometrische Analyse, Schadstoffmessung, Biofilter, Jahresbericht, Gesamtstaub, Massekonzentrationen, Abfallbehandlungsanlagen, Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage, Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020