Bergbau Andere Personen für markscheiderische Tätigkeiten Anerkennung

    Anerkennung von anderen Personen für markscheiderische Tätigkeiten im Bergbau beantragen

    Wenn Sie kein Markscheider beziehungsweise keine Markscheiderin sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem das Risswerk eines Bergbaubetriebes führen. Sie benötigen dafür eine Anerkennung als "andere Person" von der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes.

    Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem "Grubenbild" und "den sonstigen Unterlagen" zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer "sonstigen Unterlage" die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus.

    Wenn Sie nicht Markscheiderin oder Markscheider sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Mit der Anerkennung als "andere Person" dürfen Sie für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen:

    • Übertägige Gewinnungsbetriebe,
    • Aufsuchungs und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage, durch die keine untertägigen Hohlräume außerhalb des Bohrlochs hergestellt werden und
    • Porenspeicher.

    Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.

    Online-Dienst

    Online-Plattform "BergPass"

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
      • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • Nachweis über die konkrete fachliche Qualifikation, insbesondere
      • Abschluss- und Arbeitszeugnisse
      • Zertifikate
      • Teilnahmebescheinigungen für relevante Fortbildungen und
      • Arbeitsbescheinigungen
      • Ärztliche Bescheinigung

    Voraussetzungen

    • Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass Sie im Vorfeld bei der zuständigen Bergbehörde beantragt haben, dass für Ihr Vorhaben kein Grubenbild erforderlich ist.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie folgende Eigenschaften erfüllen:
      • Es sind keine Tatsachen bekannt, die Sie für die fachliche Tätigkeit unzuverlässig erscheinen lassen.
      • Sie sind geistig und körperlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet.
      • Sie sind in einer markscheiderischen oder vermessungstechnischen Fachrichtung fachlich kompetent, das bedeutet Sie besitzen
        • einen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen berufsqualifizierenden Abschluss in den Fachrichtungen Markscheidewesen, Bergvermessungswesen oder allgemeines Vermessungswesen von einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Technikerschule oder eine in oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene, als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung und
        • eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit in dem Bergbauzweig, in dem Sie eine Anerkennung beantragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anerkennung online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Anerkennung online beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Anerkennung direkt bei der zuständigen Bhörde beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Die Bearbeitungszeit hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab.)

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Markscheider, oberirdische Bergbauvorhaben, Bodenschatz, Rohstoffe, Bodenschätze, amtliche Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de