Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß der Anlage in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen über-prüfen lassen.
Die Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.
Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie in einem Messbericht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.
Online-Dienst
Emissionsberichterstattung-Online (EMBE-Online)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Aktuelles
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:
Gewerbeaufsicht
Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen
Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.
Welterbe Oberes Mittelrheintal
Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Stadttheater
Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
Postfach 20 03 61
56003 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
Verbandsgemeinde Südeifel
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständiger Messbericht mit Angaben über:
- Messplanung
- Messergebnis
- verwendete Messverfahren
- Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
- Das Messinstitut oder der Sachverständige erstellt für Sie eine Messplanung und meldet diese zusammen mit dem Messtermin der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde.
- Zum Messtermin ermittelt das Messinstitut oder der Sachverständige die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten.
- Nach Abschluss der Messung erhalten Sie vom Messinstitut oder vom Sachverständigen einen Messbericht.
- Sie prüfen den Messbericht und senden diesen zusammen mit der Messplanung, dem Ergebnis der Messung, dem verwendeten Messverfahren und den Betriebsbedingungen bei der Messung an die für Sie zuständige Behörde.
- Sie erhalten anschließend von der Behörde eine Bestätigung über den Eingang Ihres Messberichts.
Fristen
Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen und anschließend 5 Jahre aufbewahren.
Die erste Messung müssen Sie innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen lassen. Anschließend muss die Messung alle 3 Jahre erfolgen.
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Messbericht hat inhaltlich dem Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe 2018) zu entsprechen.
- Wenn Sie die Messungen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführen lassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.
Weitere Informationen
- Mustermessbericht gemäß Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018)
- ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige)Online-Suche nach Messinstituten, die für die erforderliche Messung akkreditiert sind
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 18.08.2023
Stichwörter
Einäscherung, LAI-Mustermessbericht, Immission, Emissionsbericht, Diskontinuierliche Messung, Emissionsmessung, Rauchgasreinigungsanlagen, VDI 4220, Furane, Emissionsmessbericht, Ableitbedingungen Abgase, Messstelle, ReSyMeSa, Schadstoffmessung, Immissionsschutz, 27 BImSchV, Schornstein, TA Luft, Luftschadstoffe, Krematorium, Feuerungsanlage, Dioxine