Taxigenehmigung Übertragung

    Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen

    Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

    Online-Dienst

    zum Online-Antrag einer Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen/Mietwagen

    ID: L100039_302251588

    Beschreibung

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, erstmalig die Erteilung, Verlängerung/Wiedererteilung, Erweiterung/Änderung oder Übertragung einer Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen/Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu beantragen. Für die Erweiterung und Änderung bieten wir folgende Möglichkeiten an: - Erweiterung/Reduktion der Beförderungskapazität - Änderung von eingesetzten Fahrzeugen - Namensänderung des Unternehmens - Änderung der Rechtsform des Unternehmens - Änderung der verantwortlichen Person - Änderung des Wohnsitzes des Unternehmers - Änderung des Betriebssitzes des Unternehmens - Änderung der Geltungsdauer der Genehmigung - Änderung der Verkehrsform Die Beantragung der Änderung der Verkehrsart (Gelegenheitsverkehr zu Linienverkehr) kann nicht durch den Online-Dienst dargestellt werden. Die Beantragung eines gebündelten Bedarfsverkehrs kann nicht durch den Online-Dienst dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Genehmigungsbehörde. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig. Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen daher eine Genehmigung, um eine solche Personenbeförderung durchführen zu dürfen. Der Gelegenheitsverkehr schließt u.a. den Verkehr mit Taxen und/oder Mietwagen ein. Die Genehmigung wird zeitlich befristet erteilt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kraftfahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsbehörde, Personenbeförderungsgesetz (Ref. 33)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin  ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird weiter mit Terminvergabe  gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-3300

    Fax: 06322 961-3350

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2017 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Genehmigung
    • formlose Begründung, warum die Taxi-Genehmigung übertragen werden soll
    • Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
    • Antrag auf Übertragung der Taxigenehmigung 
      • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; 
      • Wohn- und Betriebssitz; 
      • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; 
      • Anzahl der Fahrzeuge, 
      • Fahrzeugtyp, 
      • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person der Genehmigungsempfängerin
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2/ § 2 Absatz.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV) der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 12 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft über die Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung der Genehmigungsempfängerin)
    • Führungszeugnis der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen) über die Genehmigungsempfängerin
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger

    Allgemeine Unterlagen

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
    • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameter) und ggf. das letzte Eichprotokoll
    • Gewerbeanmeldung
    • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
    • beglaubigter Handelsregisterauszug

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Taxigenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Taxi, Übertragung, Personenbeförderung, Genehmigung, Gelegenheitsverkehr, Taxen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)