Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die Abgabenhöhe festgesetzt werden kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Beschreibung
Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Berechnung der Förderabgabe:
Je nachdem, welchen Bodenschatz Sie gewinnen, erhebt das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) unterschiedliche Abgabensätze für die Förderabgabe:
- 15 Prozent für Erdöl im Feld Römerberg-Speyer
- 12 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes für Erdöl
- 10 Prozent des Bemessungsmaßstabes für Erdgas
- 10 Prozent des Marktwertes (Erdöl) beziehungsweise des Bemessungsmaßstabes (Erdölgas), das zusätzlich gefördert wird aus
- Totöllagerstätten
- auflässigen Lagerstätten oder
- Teufenbereichen mit einer Tiefe von über 4.000 Metern gefördert oder mit Hilfe von
- Tertiärverfahren oder
- Verfahren zum Aufschluss von gering durchlässigen Lagerstätten
- 7 Prozent für Erdöl im Feld Rülzheim I
- 1 Prozent des Marktwertes für Sole. Die Förderabgabe ermäßigt sich auf 0,5 Prozent, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird.
Sie müssen die Höhe der Abgabe selbständig berechnen. Dabei müssen Sie die Abschlagszahlung – falls nötig – in Höhe der voraussichtlich auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Förderabgabe schätzen. Berücksichtigen Sie dabei alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sind.
Online-Dienst
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Sonstiges (3061100)
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kurmainz-Kaserne
Bus: 67
Kurmainz-Kaserne
Straßenbahn: 50,52,53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Formulare
Erklärung zur Befreiung von der Förderabgabevoranmeldung
Nutzen Sie das Formblatt, um sich von der Förderabgabevoranmeldung befreien zu lassen.
Förderabgabeerklärung - Erdöl
Nutzen Sie das Formblatt, um Ihre Förderabgabe auf die Gewinnung von Erdöl zu berechnen.
Förderabgabeerklärung - Gold
Nutzen Sie das Formblatt, um Ihre Förderabgabe auf die Gewinnung von Gold zu berechnen.
Förderabgabeerklärung - Sole
Nutzen Sie das Formblatt, um Ihre Förderabgabe auf die Gewinnung von Sole zu berechnen.
Förderabgabevoranmeldung - Erdöl
Nutzen Sie das Formblatt, um die vierteljährlichen Abschläge auf die Gewinnung von Erdöl zu berechnen.
Förderabgabevoranmeldung - Gold
Nutzen Sie das Formblatt, um die vierteljährlichen Abschläge auf die Gewinnung von Gold zu berechnen.
Förderabgabevoranmeldung - Sole
Nutzen Sie das Formblatt, um die vierteljährlichen Abschläge auf die Gewinnung von Sole zu berechnen.
Stichwörter
LGB
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
- Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
- Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
- Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
- die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.
- Zur Festsetzung und Bezahlung der Förderabgabe müssen Sie zunächst eine Förderabgabevoranmeldung beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) abgeben und darin gegebenenfalls die Höhe der Abschlagszahlung schätzen. Sie können sich von der Pflicht zur Abgabe einer Förderabgabevoranmeldung befreien lassen, wenn
- die Förderabgabe eines Kalenderjahres voraussichtlich nicht mehr als 25.000 Euro betragen wird und
- Sie dies dem LGB mit dem Formblatt „Erklärung zur Befreiung von der Förderabgabevoranmeldung“ schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.
Förderabgabeerklärung online einreichen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:
- Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung per Post bei der zuständigen Stelle ein.
- Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Fristen
Sie müssen die vierteljährliche Förderabgabevoranmeldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende einreichen.
Die Förderabgabeerklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr müssen Sie bis zum 31. Juli eines jeden Jahres abgeben und die Förderabgabe entrichten. Die zuständige Behörde kann die Frist zur Abgabe der Förderabgabeerklärung aus wichtigem Grund verlängern.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Geltungsdauer: 1 Monat (Soweit die festgesetzte Förderabgabe die auf sie bereits entrichteten Beträge übersteigt, ist sie 1 Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der entsprechende Betrag erstattet.)
Bearbeitungsdauer
Die Bergbehörde nimmt Ihre Meldung zunächst entgegen und prüft diese innerhalb weniger Wochen auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten meldet sich die Behörde bei Ihnen. Der endgültige Bescheid wird erst später erstellt, nachdem weitere für die Festsetzung relevante Daten wie beispielsweise der Marktwert des Bodenschatzes für den Ermittlungszeitraum festgelegt wurden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 09.12.2024
Stichwörter
Bergbau, Bodenschätze, Bergrecht, Schürfrechte, Ausbeuten, Fördern, Förderung, Schürfen, bergfreie Bodenschätze, Lagerstätte, Bundesberggesetz, Konzession, Förderabgabeerklärung, bergrechtliche Erlaubnis