Einsicht in das Berechtsamtsbuch oder die Berechtsamskarte im Bergbau beantragen
Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.
Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über
- Inhaber,
- Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
- Datum der Beantragung und der Erteilung,
- Laufzeit sowie
- Bodenschätze.
Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Berechtsamsbuch:
Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören
- Erlaubnisse,
- Bewilligungen,
- Bergwerkseigentum sowie
- die ehemals verliehenen Berechtsame (“Alte Rechte“).
Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.
Berechtsamskarte:
Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet.
Bei den “Alten Rechten“ handelt es sich um vor 1982 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum und diesem gleichgestellte Rechte, wie die Salzgerechten oder die Tonbelehnung, sind nach “Altem Recht“ unbefristet und können vererbt, verkauft und beliehen werden, noch müssen Förder- oder Feldesabgaben bezahlt werden.
Die Berechtsamskarte stellt die Ausdehnung der Konzessionsflächen in Rheinland-Pfalz kartographisch dar. Sie können unter anderem folgende Informationen zu den Konzessionen enthalten:
- Feldesname
- Bodenschatz
- Berechtigungsart
- Rechtsinhaber
- Befristung
Online-Dienst
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Sonstiges (3061100)
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kurmainz-Kaserne
Bus: 67
Kurmainz-Kaserne
Straßenbahn: 50,52,53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Stichwörter
LGB
Landesamt für Geologie und Bergbau - Abteilung Bergbau, Referat 3.2 - Berechtsamswesen
Adresse
Hausanschrift
Kurmainz-Kaserne
Bus: 67
Kurmainz-Kaserne
Straßenbahn: 50,52,53
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
E-Mail: Berechtsamswesen@lgb-rlp.de
Stichwörter
LAGB, LGB
Voraussetzungen
- Bei Einsicht in allgemeine Informationen des Berechtsamsbuches oder der Berechtsamskarte brauchen Sie keinen Nachweis erbringen.
- Für Einsicht in bestimmte, nicht allgemeine Informationen müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Einsicht online beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Einsicht schriftlich beantragen:
- Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
- Sie erhalten Ihren Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post. Hier wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
0 bis 4 Wochen (Die Bergbehörde prüft Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage und sendet Ihnen einen Termin zur Einsichtnahme.)
Kosten
Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte und in das Grubenbild bis zu einer halben Stunde.: Gebühr 25.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte und in das Grubenbild je weitere angefangene Viertelstunde.: Gebühr 12.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Einsichtnahme für Historikerinnen und Historiker, wissenschaftliche Arbeiten und Ähnliches bis zu 2 Stunden gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Einsichtnahme für Historikerinnen und Historiker, wissenschaftliche Arbeiten und Ähnliches je weitere angefangene Viertelstunde.: Gebühr 12.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Bemerkungen
Allgemeine Informationen aus der Berechtsamskarte können Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geologie und Bergbau einsehen:
- Öffnen Sie dazu die Internetseite des Landesamts für Geologie und Bergbau.
- Klicken Sie im Hauptmenü auf „Karten und Produkte“ und anschließend auf „OnlineKarten“.
Klappen Sie das Feld „Bergbau“ auf und klicken Sie auf „Berechtsamskarte“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 09.12.2024
Stichwörter
Konzessionen, Bergwerkseigentum, Längenfelder, Tonbelehnungen, Bodenschatz, Bergbauberechtigungen, Belehnungen, Berggrundbuch, Muthung, Bergrecht, Gewerkschaften nach Altem Recht, Bodenschätze, Bergwerkseigentümer, Baubeschränkungsgebiet, Berechtsamswesen, bergfreie Bodenschätze, Berechtsame, Rohstoffe, Umweltinformation, Altes Recht, Konzessionsfläche, Bergbaugenehmigung, Alte Rechte