Erbfall bei einer Bergbaubewilligung anzeigen

    Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.

    Beschreibung

    Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.

    Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: 

    • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
    • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
    • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

    In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Online-Dienst

    BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Südeifel

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzi-Straße 7

    54673 Neuerburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: 06564 69-0

    Fax: 06564 69-11260

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt.
    • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Umschreibung der Bewilligung online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Umschreibung der Bewilligung schriftlich anzeigen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Geltungsdauer: 0 bis 50 Jahre (Die Dauer einer Bewilligung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Vorkommen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie mit der Gewinnung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Bewilligung beginnen, kann die Bewilligung widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre unterbrechen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abbau, Fördern, bergrechtliche Bewilligung, Ausgebeutet, Rohstoffe, Abgrabung, Lagerstätte, Fundpunkt, bergfrei, Markscheide, Bergbaugenehmigung, Bodenschatz, Berechtsame, bergfreie Bodenschätze, Schürfen, Schürfrechte, Ausbeuten, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)