Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

    Wenn Sie die bergbauliche Bewilligung an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

    Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

    Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Online-Dienst

    Online-Plattform "BergPass"

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise:

    • Kaufvertrag
    • Vorlage von Handelsregisterauszügen
    • Nachweis, dass Sie für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten die erforderlichen Mittel aufbringen können

    Voraussetzungen

    • Sie, beziehungsweise Ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Aufsuchung bereitstellen können.
    • Ihr Erkundungsvorhaben darf eine sinnvolle und planmäßige Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährden.
    • Ihr Erkundungsvorhaben darf keine Bodenschätze beeinträchtigen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.
    • Ihr Erkundungsvorhaben darf keine überwiegenden öffentlichen Interessen berühren, die die Suche im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen, beispielsweise der Umwelt- und Tierschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • Gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Übertragung Ihrer Bewilligung online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Übertragung einer Bewilligung online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Übertragung einer Bewilligung schriftlich beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Geltungsdauer: 0 bis 50 Jahre (Die Dauer einer Bewilligung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Vorkommen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie mit der Gewinnung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Bewilligung beginnen, kann die Bewilligung widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre unterbrechen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.)

    Kosten

    Gebühr ab 100.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Förderung, bergrechtliche Bewilligung, Rohstoffe, Fördern, Abgrabung, Berechtsame, Schürfen, Ausbeuten, bergfrei, Schürfrechte, Markscheide, Bergbaugenehmigung, Abbau, Fundpunkt, bergfreie Bodenschätze, Ausgebeutet, Bodenschatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de