Bergbau Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV Entgegennahme

    Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

    Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

    Online-Dienst

    BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
    • Dauer der Krankschreibung des Angestellten
    • Bildliche Dokumentation

    Voraussetzungen

    Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

    Betriebsunfall online melden:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Betriebsunfall direkt einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.)

    Kosten

    Durch die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.

    Gebühr kostenfrei

    Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.: Bußgeld ab 0.0 EUR bis 25000.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 09.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Stichwörter

    Betriebsereignis, Unfallanzeige, Bergrecht, Verletzt, Beseitigung von Gefahren, Verhütung von Gefahren, Schwerverletzt, Tagebau, Betriebsunfall, Arbeitsunfähigkeit, Bergbauunternehmen, Bergbaubetrieb, Verkehrsunfall, Tod, Halde, Verletzung, Wegeunfall, Person, Personenschaden, Grube, Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)