Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen
Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Online-Dienst
Online-Plattform "BergPass"
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Sonstiges (3061100)
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
Linie:- Bus: 67
- Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
Linie:- Straßenbahn: 50,52,53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stichwörter
LGB
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
- Dauer der Krankschreibung des Angestellten
- Bildliche Dokumentation
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Verfahrensablauf
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
- Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Betriebsunfall direkt einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
Bearbeitungsdauer
0 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.)
Kosten
Durch die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.
Gebühr kostenfrei
Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.: Bußgeld ab 0.00 EUR bis 25000.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.08.2023
Stichwörter
Beseitigung von Gefahren, Verletzt, Personenschaden, Betriebsereignis, Tod, Verkehrsunfall, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verletzung, Betriebsunfall, Arbeitsunfähigkeit, Bergbauunternehmen, Tagebau, Verhütung von Gefahren, Bergbaubetrieb, Schwerverletzt, Wegeunfall, Unfallanzeige, Bergrecht, Halde, Grube, Person