Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L

    Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

    Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienst

    Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins

    ID: L100039_310956516

    Beschreibung

    Nötige Voraussetzungen Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, L, T und B für Antragsteller*innen, die bisher keine Fahrerlaubnis besitzen. Voraussetzungen hierfür sind das erforderliche Mindestalter sowie hauptsächlicher Wohnsitz im Landkreis Alzey-Worms. Beantragung Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule. Ihr Antrag muss vom Einwohnermeldeamt abgestempelt werden. Wenn Sie alle geforderten Unterlagen zu Ihrem Antrag beilegen, leiten diese den Antrag an uns weiter. Benötigte Unterlagen: 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm) Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum) Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe” gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) Unterschrift von dem/der Antragsteller/in Aushändigung Wenn nur eine Klasse beantragt wurde, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch den/die Prüfer/in. Wenn mehrere Klassen beantragt wurden, erfolgt durch den/die Prüfer/in lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung. Mit dieser kann eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig. Abholung eines Kartenführerscheins nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ab Erreichen des Mindestalters durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) durch eine bevollmächtigte Person

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ordnung und Verkehr, Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hexenbleiche 36

    55232 Alzey

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2014

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Ersterteilung, Kleiner Traktorführerschein, Landwirtschaft, Führerschein, Forstwirtschaft, Traktor, Fahrerlaubnis, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020